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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Raum Köln …

Um den Arbeitgeber hierbei zu unterstützen, wird durch den Gesetzgeber in § 5 ASiG die schriftliche Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (FASi) vorgeschrieben. Die Art der Betreuung durch die FASi richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Beschäftigten. Die Anlagen 1 bis 3 der DGUV Vorschrift 2 der jeweils zuständigen BG bzw.

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